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Häufige Fragen

  Woher bekomme ich eine Verordnung / ein Rezept für die Sprachtherapie?

Als Logopäden dürfen wir ausschließlich auf ärztliche Verordnung hin therapieren. Verordnungen für eine sprachtherapeutische Behandlung können Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Neurologen und Hausärzte ausstellen. Der Therapiebeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungstermin erfolgen.

  Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

Je nach Störungsbild und Belastbarkeit des Klienten werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die sprachtherapeutische Therapie 1-2 Mal in der Woche statt.

  Was geschieht in der ersten Stunde? Wie läuft der Erstkontakt ab?

Hier findet ein Erstgespräch, ein sogenanntes Anamnesegespräch statt. Die Kontaktaufnahme bei Kindern erfolgt auf eine einfühlsame und spielerische Art. In Form von Spielen und Tests wird eine störungsspezifische Diagnostik durchgeführt. In standardisierten Testverfahren wird das individuelle Problem ausgewertet, um eine optimal angepasste Therapie zu gewährleisten. Die Erststunde bei Kindern findet stets im Beisein der Bezugspersonen statt, bei erwachsenen Patienten können Angehörige gerne auch an der Erststunde teilnehmen. Bitte bringen Sie die Sprachtherapieverordnung Ihres Arztes zum Termin mit.

  Wie vereinbare ich einen Termin?

Terminanfragen können Sie entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular stellen. Für die Terminvergabe melden wir uns bei Ihnen, sobald wir einen freien Therapieplatz anbieten können.

  Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Kosten für die Sprachtherapie werden von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres bezahlen eine Zuzahlung in Höhe von 10% auf die Gesamtkosten der Behandlung, zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10 € pro Rezept. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Als Privatpatient schließen Sie zunächst mit uns einen Vertrag ab, bekommen von uns eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Kasse einreichen. Ob und welche Kosten Sie erstattet bekommen, ist abhängig von Ihrem Versicherungsumfang.

  Machen Sie Hausbesuche?

Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause oder ins Pflegeheim, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können. Ihr Arzt muss die Sprachtherapie verordnen und auf der Verordnung den Hausbesuch kennzeichnen.